Als Folge dessen, dass der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärt und man Safe Harbor durch die Vereinbarung EU-US Privacy Shield ersetzt hatte, bestand in der ersten Hälfte von 2016 weitgehend Unsicherheit darüber, ob der Einsatz von Google Analytics weiterhin rechtmäßig ist und das Tool die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt. Lesen Sie hier mehr über den aktuellen Stand.
Was passiert ist: Um Unternehmen zu ermöglichen, personenbezogene Daten aus dem Gebiet der Europäischen Union in die USA zu übermitteln, wurde 2000 von der Europäischen Union in Absprache mit den USA ein System von bestimmten Grundsätzen beschlossen. Unternehmen wie Google konnten sich verpflichten, diese Grundsätze einzuhalten, um auf diesem Weg personenbezogene Daten verwenden zu können. Nachdem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2015 diese viel kritisierte Datenschutzvereinbarung mit dem Namen Safe Harbor schließlich für ungültig erklärt wurde, haben die USA und die EU ein neues Abkommen getroffen. Dieses Abkommen mit dem Namen EU-US Privacy Shield regelt nun, was mit den Daten von Usern im Gebiet der Europäischen Union geschieht, wenn sie Dienste aus den USA verwenden.
Google hat eine Privacy-Shield-Zertifizierung, hält sich also an die durch das neue Abkommen festgelegten Privacy-Shield-Prinzipien. Damit wird der Einsatz von Google Analytics in der Europäischen Union derzeit legitimiert. Da jedoch auch das neue Abkommen EU-US Privacy Shield bereits wieder in der Kritik steht, dürfte hier in näherer Zukunft mit weiteren Anpassungen zu rechnen sein. Dem neuen Abkommen EU-US Privacy Shield wird zum Beispiel vorgeworfen, weite Teile direkt aus Safe Harbor übernommen zu haben und so – wie sein Vorgänger auch – die europäischen Datenschutzanforderungen nicht in zufriedenstellendem Maße zu erfüllen.
Eine Zeit lang war der Hinweis auf die Zertifizierung nach EU-US Privacy Shield übrigens in der Google-Analytics-Oberfläche eingeblendet. Weitere Informationen zum Thema und zur früheren Entwicklung finden Sie im Artikel über die Entwicklung bis zum Januar 2016.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Google Analytics als Web-Analyse-Tool einsetzen möchten, gilt es eine Reihe von weitern Anforderungen an die Datenschutzkonfiguration zu erfüllen. Eine Anleitung, wie Sie dazu vorgehen können, finden Sie im Artikel über Datenschutz bei der Verwendung von Google Analytics. Wenn Sie Google Analytics unter Einsatz des Google Tag Managers verwenden, finden Sie im Artikel über die Opt-out-Möglichkeiten für Google Analytics im Tag Manager noch weitere Informationen.