AGB

1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der converlytics GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Kay Lehmann, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern,
nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen wie zum Beispiel von converlytics u.a. angebotener Webanalyse, Conversion Optimierung, Tag Management, Data Driven Marketing, Business Intelligence und eigene Software-Produkte werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.

1.3. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

1.4. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Anbieter dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5. Im Übrigen bedarf jede Auftragserteilung der Schriftform und der beiderseitigen Unterschrift. Mündliche Ergänzungen von Arbeitsaufträgen oder Nachbeauftragungen wird die converlytics GmbH in einem Angebot zusammenfassen und ebenfalls zur Unterschrift vorlegen.

2. Vergütung

2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Die Dienstleistungen des Anbieters sind soweit nicht anders vereinbart nach den von den Mitarbeitern des Anbieters für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen. Reisezeiten zählen vollständig als Arbeitszeit bei Buchung von weniger als 8 Stunden vor Ort, bei Buchung ab 8 Stunden vor Ort als hälftige Arbeitszeit.

2.2. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

2.3. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.4. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

2.5. Alle vereinbarten Vergütungssätze verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Lieferungen und Leistungen

3.1. Der Anbieter erbringt in erster Linie Beratungsdienstleistungen. Sofern nichts entsprechendes vertraglich vereinbart ist, so gilt das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ein Beratungserfolg wird nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.2. Termine zur Leistungserbringung bedürfen der vertraglichen Vereinbarung. Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

3.3. Der Anbieter ist berechtigt zur Leistungserstellung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

3.4. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.

3.5. Der Kunde erteilt dem Anbieter mit Auftragserteilung ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt dem Anbieter die in den Auftragsgenstand einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.

4.2. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm an den Anbieter gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte, durch die dann vom Anbieter auf dieser Grundlage gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt dem Anbieter nicht. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Rechts, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

4.3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

4.4. Verletzt der Kunde schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht trotz Mahnung und Fristsetzung durch den Anbieter, ist der Anbieter berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält der Anbieter seinen Anspruch auf Zahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Haftung

5.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare Folgeschäden sowie den Verlust aufgezeichneter Daten.

5.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten
haftet der Anbieter nicht.

5.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 5.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.4. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.5. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

5.6. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftragsgegenstandes resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

6. Abnahme


6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

6.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

7. Schutzrechte

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters vertraulich zu behandeln und auf Wunsch eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

7.2. Die vom Anbieter angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie Beratungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

7.3. Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Arbeits- und Projektunterlagen und -ergebnisse, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben beim Anbieter. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Anbieter darf kein Kunde diese Unterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Dies gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

8.3. Verbraucher haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE