Barrierefreiheitsgesetz aus Sicht von Tracking-Experten: Anforderungen, Risiken, Lösungen

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt viele Unternehmen vor technische und organisatorische Herausforderungen: Webseiten, Apps und digitale Services müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar sind.

Was dabei oft übersehen wird: Barrierefreiheit betrifft nicht nur Design und Inhalt – sondern auch Tracking, Consent Layer, A/B-Tests und technische Komponenten. Als eine der führenden Tracking-Agenturen in Deutschland zeigen wir, wie Sie gesetzeskonform, User-freundlich und zukunftssicher aufgestellt sind – ohne auf wertvolle Daten zu verzichten.

Barrierefrei werden und bleiben: Was das BFSG für Ihre Webseite mit sich bringt und wie converlytics Sie dabei unterstützen kann  

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein Meilenstein auf dem Weg zu echter digitaler Teilhabe. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen – insbesondere Personen mit Behinderungen – den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Als Digital Analytics Agentur sind wir mit den Anforderungen des BFSG bestens vertraut. Wir achten bei unserer Arbeit bereits heute darauf, dass neue und veränderte digitale Inhalte nicht nur datengetrieben optimiert, sondern auch barrierefrei sind – von der Konzeption bis zur Umsetzung. 

Wer ist vom BFSG betroffen? 

Das Gesetz richtet sich an private Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen. Dazu zählen unter anderem: 

  • Webseiten und Online-Shops
  • Bank-Apps und E-Books 
  • Fahrkartenautomaten und Self-Service-Terminals 

Wichtig: Auch bestehende Angebote müssen bis spätestens 27. Juni 2030 angepasst werden. Für neue oder aktualisierte Inhalte gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025

Was bedeutet „barrierefrei“ im Sinne des BFSG? 

Im Rahmen des BFSG sind digitale Inhalte an die Standards der Norm EN 301 549 anzupassen. Das bedeutet unter anderem: 

  • Videos müssen mit Untertiteln und Audiodeskription versehen sein 
  • Bilder, die Informationen enthalten, benötigen einen aussagekräftigen Alternativtext 
  • Interaktive Elemente wie Buttons oder Links müssen per Tastatur bedienbar sein 
  • Rein dekorative Inhalte sollten von Screenreadern ignoriert werden 
  • Nichtssagende Links wie „hier klicken“ sollten mit sinnvollen Alternativtexten ergänzt werden 

Darüber hinaus ist eine Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite oder in der App verpflichtend, ebenso wie ein Feedback-Kanal, über den Nutzer Barrieren melden können. 

Technische Anpassungen: HTML, ARIA & Assistenztechnologien 

Barrierefreiheit beginnt beim Code. Wir achten in unseren Projekten auf standardkonformes HTML und setzen bei Bedarf ARIA-Attribute ein, um benutzerdefinierte Elemente (wie modale Fenster, Dropdowns oder dynamische Inhalte) für Screenreader und Tastaturnavigation zugänglich zu machen. 

So stellen wir sicher, dass Ihre Webseite oder App auch mit JAWS, NVDA oder VoiceOver korrekt funktioniert – für alle Nutzergruppen. 

Was heißt das für unsere tägliche Arbeit? 

Das BFSG betrifft auch viele Bereiche unserer typischen Leistungen – zum Beispiel: 

  • A/B-Tests, bei denen neue Varianten entstehen | Mehr zu A/B-Tests
  • Consent Layer und Interstitials, die per Tastatur erreichbar und verständlich sein müssen | Mehr zu Consent-Management
  • Trackingpixel und technische Elemente, die von Assistenztechnologien ignoriert werden sollten 
  • Meta-Elemente und UX-Komponenten, die konform sein müssen 

Wir integrieren Barrierefreiheit daher proaktiv in unsere Prozesse – z.  B. durch: 

  • Barrierefreiheits-Checks in der Qualitätssicherung 
  • Spezielle Checklisten für A/B-Tests und Projektmanagement 
  • Automatisierte und manuelle Tests, wo sinnvoll 

Obwohl die Endverantwortung in der Regel beim Umsetzungsteam (z.  B. UX oder Frontend) liegt, sehen wir es als unsere Aufgabe, rechtzeitig auf mögliche Barrieren hinzuweisen und lösungsorientierte Vorschläge einzubringen. 

Denn Barrierefreiheit ist kein Add-on – sie ist ein integraler Bestandteil von guter, moderner User Experience und ab 2025 Pflicht. 

Barrierefreiheit ist mehr als ein gesetzlicher Rahmen. Sie bedeutet Reichweite, Usability, Vertrauen und gesellschaftliche Verantwortung

Wir helfen Ihnen dabei, schon heute die Weichen zu stellen – barrierefrei, datengetrieben und zukunftssicher

Sie möchten wissen, ob Ihre digitalen Angebote BFSG-konform sind? 
Oder wie Sie Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken können? 
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern. 

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