Achtung: Dieser Artikel entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Lesen Sie mehr unter Google Analytics – die aktuelle Rechtslage
Über den Google Tag Manager werden zahlreiche Daten an die eingerichteten Tools weitergegeben. Nicht alle Tags kommen dabei von Google-Diensten selber. Für Datenschutz-sensible Unternehmen stellt sich also die Frage, ob für den GTM ein Opt-out oder eine separate ADV nötig ist.
Wie Tag Management Systeme und ins Besondere das Einrichten von Tags im Google Tag Manager funktionieren, haben wir bereits ausführlich erläutert. Da über ihn zahlreiche Datenströme zusammenlaufen, steht er beim Thema Datenschutz ganz oben auf der Liste. Vor allem bei größeren Unternehmen spielt Compliance eine große Rolle, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen sollten mit der eigenen Website die Gefahr einer Abmahnung minimieren.
Wie arbeitet der GTM?
Die über den Google Tag Manger eingerichteten Tags sorgen für die Erfassung von Daten, die an das Zielsystem weitergegeben werden. Und genau daran erkennt man das Arbeitsprinzip. Weil die Daten nur durchgereicht werden, erhebt bzw. speichert das System die ermittelten Daten nicht selbst.
Nach eigenen Aussagen ist der Google Tag Manager eine cookielose Domain und kann somit auf diesem Weg keine personenbezogenen Daten erfassen.
Nun weiß man, dass ein Unternehmen wie Google nicht völlig eigennützig handelt und ein sonst völlig kostenloses Tool, einfach so, anbietet. Ein Tracking erfolgt bei der Nutzung des Dienstes dennoch. So wird die Verwendung einzelner Tags genauso erfasst wie die Implementierungsweise. Im Grunde wird also die Nutzung des Google Tag Managers erfasst und ausgewertet.
Welche Datenschutzhinweise sind nötig?
Ein Opt-out für den Google Tag Manager zu hinterlegen ist nicht nötig und würde auch komplett am Sinn eines solchen Tools vorbeilaufen. Denn wird das Tracking über den GTM ausgeschlossen, erfolgt für keines der implementierten Tags eine Ausspielung. Nach dem aktuellen Datenschutzrecht sollte nur für jedes eingebundene Tool einzeln die Möglichkeit eines Opt-outs bestehen.
ADV adé?
Im Umkehrschluss bedeutet dies nicht, dass alle Web-Analyse Tools, die über den GTM eingebunden sind, ohne eine ADV genutzt werden dürfen. Für jedes eingesetzte Tracking-Werkzeug muss eine, dem Datenschutz genügende, ADV abgeschlossen werden. Am Beispiel von Google Analytics bedeutet dies, dass die IP mit der entsprechenden Funktion anonymisiert werden und der Vertrag zur ADV abgeschlossen werden muss. Nicht aber für den Google Tag Manager selbst.
Einwilligung zur Datenverarbeitung
Unter „Verwaltung > Kontoeinstellungen“ gibt es den Link zum Zusatz zur Datenverarbeitung. Werden nun also doch Daten erhoben und gespeichert? Auch wenn wir hier von einem Google-Produkt reden, muss auch dieses Unternehmen klar kommunizieren welche Daten es erhebt und ggf. eine Möglichkeit zum Ausschluss geben.
Hinter dem beschriebenen Link kann man aber nur der Datenverarbeitung zustimmen und sie nicht ablehnen. Der Google Tag Manger ist nun mal ein Produkt aus dem Google Universum und so werden auch hier Daten erhoben.
Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Messung der Verwendung und Nutzung des Tag Mangers selbst. Also Anwenderdaten, die bei der Einrichtung und Nutzung entstehen.
Kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten zum Datenschutz beim Google Tag Manager.