In unserem Blog-Beitrag Safe-Harbor-Abkommen und Google Analytics berichteten wir bereits darüber, dass der Europäische Gerichtshof das Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt hat. Die Frist für Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern wurde bis Ende Januar 2016 festgelegt. Nun reagierte die EU-Kommission darauf mit einem neu ausgehandelten Abkommen mit den USA.
EU-US-Privacy Shield
Die Verhandlungsgespräche sind mit der Frist zu Ende Januar 2016 abgeschlossen und beide Verhandlungspartner, EU und USA, haben sich auf ein neues Abkommen bezüglich des Datenaustauschs geeinigt. Die neue Regelung „EU-US-Privacy Shield“ soll nun für Unternehmen und Privatpersonen in Europa mehr Rechtssicherheit bezüglich des Datentransfers in ein Drittland wie die USA bringen.
Vorgesehen ist eine Überwachung seitens des US-Handelsministeriums von Firmen, die Daten aus Europa verarbeiten. Halten sich Firmen nicht an die Vereinbarungen des Abkommens, so drohen ihnen Sanktionen. Die genauen Vereinbarungen werden von der EU-Kommission in den nächsten Wochen noch ausgearbeitet.
Kritik
Im Netz wird das neue Abkommen häufig als „Umbenennung des Safe Harbor Urteils“ bezeichnet. Dass die EU-Kommission keine Regelung mit den USA treffen wird, in der der Datentransfer in das Drittland USA für nicht legal betrachtet wird, war zu erwarten. Nun wird lediglich die Tatsache, dass die Daten in den USA von Firmen verarbeitet werden, als nicht zulässig eingestuft. Die Daten in die USA transferieren wäre aber weiterhin nicht strafbar. Die Klage von Max Schrems vor dem EuGH brachte das Safe Harbor Urteil zu Fall.
Dieser kritisiert nun, dass die Zusicherung der US-Regierung, die an der Verarbeitung von europäischen Daten beteiligten Firmen mit Sanktionen zu strafen, noch lange keine ausreichende Grundrechtsgarantie auf Achtung des Privatlebens für Europas Einwohner darstelle. Ob das neue Abkommen den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs gerecht wird, werden wir in den kommenden Wochen nach Vorlage des endgültigen Textes sehen.