converlytics GTM Cookie-Agreement Tool

Seit dem 25. Mai 2018 gelten, aufgrund der EU-DSGVO, verschärfte Bedingungen für die Datenerfassung mit Cookies, Ad-Pixeln und Co. Die Umsetzung der neuen Richtlinien, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben, ist mit dem Google Tag Manager nicht ohne weiteres möglich. Für alle, die den Google Tag Manager nutzen, um die Pixel von Zanox/AWIN, DoubleClick, Mouseflow, Adform und andere Integrationen zu verwalten, haben wir eine Lösung. Das converlytics Cookie-Agreement Tool (kurz C.A.T.) für den GTM erlaubt eine gruppenweise Opt-in oder Opt-out Einstellung aller integrierten Tags.

Wie sieht das converlytics Cookie Agreement Tool aus?

Die Oberfläche für Nutzer Ihrer Webseite sieht nach der Einrichtung in etwa wie folgt aus:

converlytics-gtm-cookie-agreement-tool

In der Abbildung ist zu sehen, dass 2 Gruppen von Tags angelegt wurden – „Statistik“ und „personalisierte Angebote“. Diesen Gruppen kann ein Nutzer nun per Check-Box zustimmen oder sie abwählen. Ein Klick auf Speichern übernimmt die Einstellungen und die Tags hinter diesen Gruppen werden ab sofort nicht mehr ausgelöst (siehe Funktionsweise).

Die Lösung kann natürlich auch auf Ihr Firmen-Design angepasst werden.

Einrichtung des converlytics Cookie Agreement Tools

Die Einrichtung des converlytics Cookie Agreement Tools orientiert sich an den vorhandenen Tags in Ihrem Google Tag Manager Account. Diese müssen logisch gruppiert und anschließend in die Ausgabe eingebunden werden. Zusätzlich muss geklärt werden welche Integrationen ein Opt-in erfordern und welche mit der Möglichkeit eines Opt-outs versehen werden.

Wir besprechen mit Ihnen gerne die Lösung für Ihre individuellen Anforderungen. Schreiben Sie uns!

Funktionsweise des converlytics CAT

Solange die Cookies in dem Browser nicht gelöscht werden oder der Nutzer die Browser-Cookies nicht löscht werden diese Einstellungen beibehalten. Sollte der Nutzer aktiv Löschen oder den Browser wechseln, erhält er natürlich wieder die Abfrage für die Einstellungen.
Eine Demo finden Sie auf unserer Datenschutzseite.

Sollten Sie Interesse an dieser Lösung haben, kontaktieren Sie uns!

Ist der Einsatz des Google Tag Managers nicht auch DSGVO-sensibel?

Damit haben Sie vermutlich recht. Mit dem Einsatz des Google Tag Managers können bereits Daten wie IP-Adressen durch Google erfasst werden. Diesem Vorgang haben Sie bereits zugestimmt, indem Sie im Google Tag Manager unter „Admin > Account Settings“ dem Data Processing Amendment zugestimmt haben. Diese Erhebung findet bspw. auch bei der Nutzung von Web-Fonts, wie sie von Google bereitgestellt werden, statt. Unsere Empfehlung an dieser Stelle lautet, die Nutzung und den Einsatz dieser Möglichkeiten offen auf der Datenschutzseite zu kommunizieren. Auch wenn wir dafür keine Rechtsberatung geben können und dürfen, ist dies eine sinnvolle Maßnahme, bis zu den ersten rechtswirksamen Urteilen zur DSGVO.